Der Weinbau - ein wichtiger Landwirtschaftszweig
Balgach, wo der Rebbau seit dem Mittelalter belegt ist, entwickelt sich zu einem der führenden Weindörfer des Rheintals. Jahr für Jahr steigen die Erträge. Besonders im 17. Jahrhundert blüht die hiesige Kelterwirtschaft auf. Ein grosser Teil der Landbesitzer pflanzt Reben an, manche von ihnen verfügen sogar über einen eigenen Torkel, eine Weinpresse. Im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts zählt das Dorf bei knapp 350 Einwohnern 78 Rebenbesitzer und 25 Torkel. Viele Rebflächen gehören jedoch nicht Balgacher Bürgern, sondern wohlhabenden Sankt Gallern, die die Flächen zur Pacht abgeben. Die lokalen Pächter müssen den Wein über die städtischen Handelsherren verkaufen und können nur einen kleinen Teil des Ertrags selber behalten.
Strikte Bestimmungen für Anbau und Handel
Anbau und Absatz des Rheintaler Weins sind im Mittelalter durch verschiedene Gesetze geschützt. Gemäss den Bestimmungen darf in den Wirtshäusern der Höfe Altstätten, Bernang, Oberriet, Marbach, Balgach und St. Margrethen kein fremder Wein ausgeschenkt werden. Auch die Zahl der Torkel, die während des Wimmets im Einsatz sein dürfen, ist vorgeschrieben. Zudem achtet die Obrigkeit mit Argusaugen darauf, dass kein Bauer Wein keltert, ohne dem Abt oder Vogt den Zehnten davon abzuliefern.
1734 erkämpfen sich die Rheintaler Rebleute von der Stadt St. Gallen das Recht, über den Absatz ihres Weines weitgehend selbst zu bestimmen. Fortan legen die Räte der Höfe nach der Wümmet den Weinlauf und den Preis fest. Jedes Jahr ist ein anderer Hof an der Reihe, und nicht selten kommt es dabei zu hitzigen Diskussionen unter den Dörfern.
Bild: Traubenernte in Balgach um 1910.