Für die Organisation

Ausstellungen, Kurse, Messen, Beratungs- und Informationsanlässe tragen wesentlich dazu bei, dass das Thema Energie in der Öffentlichkeit präsent ist und das Wissen aktuell bleibt. Organisatoren erhalten neben finanzieller Unterstützung auch Informationsmaterial.

Was wird gefördert?
Gefördert wird das Organisieren von Veranstaltungen, die zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich der Senkung des Stromverbrauchs im Winter beitragen, deren Inhalte eine breite Zielgruppe ansprechen und die im Kanton St.Gallen durchgeführt werden.

Für den Besuch

Wer sein Wissen auf dem aktuellen Stand hält, kann seine Kundschaft kompetent bedienen. Damit Veranstalter Ihr Weiterbildungsangebot attraktiver gestalten und Fachleute zur Teilnahme motivieren können, profitieren sie von Ermässigungen.

Was wird gefördert?
Veranstalter aus der ganzen Schweiz können für Kurse und Workshops Fachleuten mit Wohnsitz oder Arbeitsort im Kanton St.Gallen eine Teilnahme zu vergünstigten Konditionen ermöglichen. Inhaltlich tragen die Veranstaltungen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich der Senkung des Stromverbrauchs im Winter bei.

In drei Schritten zum Förderbeitrag

1

Gefördert werden nur Vorhaben, Gebäude oder Anlagen, die sich im Kanton St.Gallen befinden. Gesuche können Sie als Eigentümerschaft von Gebäuden/Anlagen oder als Projektverantwortliche einreichen – immer bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Gesuch ausfüllen

Füllen Sie das Online-Formular auf dem e-Förderportal aus.

Weiter

Nachdem Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben, klicken Sie auf Gesuch erfassen.

Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn die Unterlagen bei der Energieagentur eingegangen sind.

2

Die Energieagentur prüft, ob Ihr Gesuch vollständig ist und den Förderrichtlinien entspricht. Wenn Sie Ihr Gesuch vollständig und korrekt einreichen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Antwort.

Nicht vollständige Gesuche erschweren die Prüfung und verlängern den Prozess. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie die zuständige Fachperson an und lassen Sie sich beraten.

Die Energieagentur sichert Ihnen die Höhe des Förderbeitrags schriftlich zu. Diese Verfügung ist befristet gültig. Mit der Zusicherung erhalten Sie auch ein Formular, mit dem Sie den Abschluss Ihres Vorhabens melden.

Schliessen Sie Ihr Vorhaben vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ab, damit Ihr Anspruch auf den Förderbeitrag nicht verfällt.

3

Melden Sie den Abschluss Ihres Vorhabens im e-förderportal, bevor die Gültigkeitsdauer der Zusicherung abgelaufen ist.

Das Vorhaben kann erst abgeschlossen werden, wenn alle Unterlagen bei der Energieagentur eingegangen sind.

Der anrechenbare Förderbeitrag hängt von den tatsächlich umgesetzten Massnahmen innerhalb Ihres Vorhabens ab. Die Angaben dazu liefern Sie, indem Sie das «Vorhaben abschliessen».

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen informiert Sie die Energieagentur schriftlich über die Höhe des Auszahlungsbetrags. Es dauert erfahrungsgemäss rund 20 Arbeitstage nach Ausstellung dieses Schreibens, bis der Beitrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Wird Solarstrom aus Photovoltaikanlagen auch gefördert?
Ja – hier finden Sie eine Übersicht zum Förderprogramm des Bundes.
Pronovo Fördermittel

Wie lange muss ich warten, bis ich über die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen Geld erhalte?
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Wartezeiten.
Pronovo Einmalverguetung (EIV)

Wird ein Batteriespeicher für meine Solarstrom-Anlage gefördert?
Einige Gemeinden haben für Solarbatterien ein Förderprogramm. Schauen Sie im Fördergeldrechner nach oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
e-Förderportal

Gibt es Förderprogramme für E-Bikes und E-Cars?
Einige Gemeinden haben ein Förderprogramm Elektromobilität. Schauen Sie im Fördergeldrechner nach oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
e-Förderportal

Wird der Baustandard Minergie gefördert?
Ja – gefördert werden Neubauten nach Minergie-P und das Zusatzprodukt ECO.
Neubauten nach Minergie-P

Ihr Eventthema betrifft die CO2-Reduktion im Gebäudebereich? Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Susanne Freund,
Mitarbeiterin Energieförderung

Ihre Kontaktperson für Förderbeiträge

Möchten Sie weitere Auskünfte über Ablauf, Inhalt oder Umfang eines Förderantrags?

Haben Sie Fragen zum Stand Ihres Antrags?

058 228 71 73
E-Mail senden

SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Kanton St.Gallen Stadt St.Gallen

Energieagentur St.Gallen GmbH | Kornhausstrasse 25 | 9000 St.Gallen
Tel. 058 228 71 61 | [email protected]