Die geteilte Kirche von Balgach
Konfessionelle Machtspiele
In Balgach streiten sich die Konfessionen auch um die Zuteilung politischer Ämter. Im Landfrieden, der 1712 zum vierten Mal revidiert wird, sind für das Dorf acht reformierte, aber bloss vier katholische Richter dokumentiert. Zudem enthält er die Bestimmung, dass sich ein katholischer Hofammann bereits nach einem Jahr der Wiederwahl stellen muss, ein evangelischer hingegen nach zwei Jahren. Diktiert wird diese Regel von den Ständen Zürich und Bern. Abgesehen davon bemüht man sich im regelmässig erneuerten Landfrieden, die Rechte und Pflichten unter den Konfessionen möglichst gerecht zu verteilen. Vereinzelt beklagen sich katholische Pfarrer, Hofammänner und Kirchenpfleger jedoch über ungerechte Behandlung. In einem erhaltenen Dokument beschweren sie sich auch über den Druck, der auf sie von reformierter Seite aus ausgeübt wurde, damit sie den Landfrieden unterschreiben.
Bild: Die reformierte und die katholische Kirche Balgachs um 1904.