Der Landfriede zwischen Katholiken und Reformierten
Ein guteidgenössischer Kompromiss
Um diesen Auswüchsen zu begegnen, vereinbaren die Städte Zürich, Bern, Basel, St. Gallen, Mülhausen und Biel mit den Ständen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug am 26. Juni 1529 einen Landfrieden. Die Söldner des ersten Kappelerkriegs, die zusammen friedlich Milchsuppe löffelten, statt sich zu schlagen, hatten diesen Pakt vorweggenommen. Zwingli kann bei den Friedensverhandlungen zwar etliche Vorteile herausschinden, erreicht jedoch nicht sein Ziel, den reformierten Glauben zum einzigen in der Schweiz zu erheben. Der Landfrieden ist ein guteidgenössischer Kompromiss: In den Städten und Ständen, in denen die Kirchen ausgeräumt und die Messe abgeschafft worden sind, soll sich die Minderheit der Mehrheit beugen. Wo die katholische Messe aber noch immer gelesen wird, darf kein reformierter Prädikant gewaltsam eingesetzt werden.
Der Landfrieden allein scheint nicht zu genügen. Am 15. Oktober 1529 rufen die Gesandten der gesamten Eidgenossenschaft die politischen und geistlichen Autoritäten auf, allen eidgenössischen Untertanen, Zugehörigen und Zugewandten bei schwerer Strafe zu verbieten, Angehörige der anderen Konfession zu beleidigen oder ihnen Schaden zuzufügen. Landvögte, Gerichte und Beamte sollen streng darauf achten, dass die Anordnung durchgesetzt wird.
Bild: Freund und Feind essen gemeinsam Milchsuppe, statt sich zu schlagen. Die Kappeler Milchsuppe - hier auf einem Gemälde von Albert Anker - nahm den Landfrieden von 1529 vorweg.