Nachdem dem Untergang Napoleons machen sich die siegreichen Mächte sogleich ans Werk, um die Errungenschaften der französischen Revolution in den ehemals besetzten Gebieten Europas rückgängig zu machen. In der Schweiz setzen sie auf die alte Elite, auf konservative aristokratische Würdenträger. Diese erhalten den Auftrag, die Mediationsakte im Sinne einer Wiederherstellung des alten politischen Systems anzupassen (Restauration). Doch die alte Verfassung wird nur in einigen – vor allem gesellschaftspolitischen Punkten – geändert. Denn einige ihrer visionären Neuerungen im staatstragenden System waren so zweckmässig, dass nur politische Dilettanten sie rückgängig gemacht hätten. Folglich bleiben die Kantone und deren politische Einteilung weitgehend erhalten. Allerdings wird ihre Macht auf Kosten einer einflussreichen Zentralregierung wieder verstärkt, die Schweiz wird wieder zu einem losen Staatenbund. Auch die Rechte der Eliten werden auf Kosten der Landbevölkerung wieder ausgebaut.
Der Kanton schreibt seine Verfassung
Der Kanton St. Gallen muss, wie viele andere Kantone auch, 1814 eine neue Kantonsverfassung ausarbeiten. Die kantonale Tagsatzung wählt dafür ein paar fähige Köpfe aus, unter ihnen Hans Konrad Escher von der Linth. Ihm und seinen Kollegen gelingt es dank harter Überzeugungsarbeit, die bereits wieder revoltierenden Rheintaler Bürger für die neue Verfassung zu gewinnen. Der Kreis Balgach wird vom Kanton wegen seiner klugen, vernünftigen Haltung ausdrücklich gelobt. Dem Fürstabt von St. Gallen muss der Kanton eine Pension bezahlen, quasi als Ausgleich dafür, dass es der Tagsatzung nicht gelungen ist, das Ständesystem der alten Eidgenossenschaft wieder vollständig herzustellen.
Bild: Hans Konrad Escher von der Linth.