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Veranstaltungen, Feste

Wer ein Fest organisiert, muss sich um vieles kümmern: Räumlichkeiten sind zu mieten, für das leibliche Wohl ist zu sorgen und Helfer wollen gesucht sein. Wer denkt da schon daran, dass gewisse Festanlässe von der Gemeinde bewilligt werden müssen.

Finden Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichem Grund statt, sind sie an verschiedene Auflagen gebunden. In diesen Fällen ist das untenstehende Formular "Veranstaltung - Gesuch" auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Ausserdem enthält die eidg. Schall- und Laserverordnung spezielle Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird. Für diese Veranstaltungen besteht eine Meldepflicht.

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