Sondernutzungsplan Bad Balgach - Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Balgach hat am 21. Oktober 2024 in Anwendung von Art. 23 und Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
- Sondernutzungsplan «Bad Balgach»
Der Erlass liegt samt den besonderen Vorschriften und dem Planungsbericht unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, das heisst vom Montag, 18. November 2024, bis Dienstag, 17. Dezember 2024, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum online unter www.balgach.ch eingesehen werden.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets werden schriftlich benachrichtigt.
Die öffentliche Auflage erfolgt koordiniert mit dem Planverfahren des Teilstrassenplans und Strassenbauprojekts Bad-Balgach-Strasse (separate Publikation).
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Sondernutzungsplan Bad Balgach (PDF, 697.33 kB) | Download | 0 | Sondernutzungsplan Bad Balgach |
Besondere Vorschriften (PDF, 182.86 kB) | Download | 1 | Besondere Vorschriften |
Planungsbericht (PDF, 18.58 MB) | Download | 2 | Planungsbericht |
Richtprojekt SNP Bad Balgach (PDF, 9.43 MB) | Download | 3 | Richtprojekt SNP Bad Balgach |