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Neue Herren braucht das Land

1500 - 1600
1490 ist es so weit: Das gesamte Rheintal wird Untertanenland der eidgenössischen Orte Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus. Es bekommt den Status einer Landvogtei, die in Rheineck ihren Hauptsitz bezieht. Die Rheintaler Höfe nutzen den Herrschaftswechsel, um ein gemeinsames Erbrecht aufzustellen. Dafür brauchen die Höfe das Einverständnis des Landvogtes. Balgach muss zusätzlich die Erlaubnis ihrer Lehensherrin im Frauenstift Lindau einholen, die Höfe Altstätten, Marbach und Bernang jene des Abtes von St. Gallen.

Für die Balgacher kommen nun gute Jahre. Sie vermögen ihr Gemeinwesen zu stärken und ihren Einfluss bei den Nachbardörfern zu erhöhen. 1510 übernimmt der Stift St. Gallen die Gerichtsbarkeit im Rheintal, was dem Aufschwung aber keinen Abbruch tut. Das Lehensverhältnis zu den Äbtissinnen von Lindau endet im Jahr 1550, als Balgach 5000 Gulden aufbringen kann, um das Freilehen über Grünenstein zu erwerben. So gewinnt das Dorf bedeutende Freiheitsrechte. In den folgenden 200 Jahren schaffen es die Balgacher, ihr Dorf deutlich auszubauen.


Bild: Die politischen Verhältnisse der Ostschweiz während der Alten Eidgenossenschaft vor 1798.
Ostschweiz im 16. Jahrhundert