Nach Balgach ziehen
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Ihrem Zuzug persönlich am Schalter des Einwohneramtes oder via eUmzug an (gesetzliche Pflicht).
Zudem finden Sie viele nützliche Hinweise, was Sie bei einem Umzug beachten müssen und wer informiert werden muss auf der Informationsseite des Bundes.
Kontakt
Meldewesen (An- / Abmeldung / Umzug)
Das Wichtigste zum Meldewesen im Überblick
- Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
- Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
- Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
- Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
eUmzug
Unter folgendem Link können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.
Persönliche Meldung
Wenn Sie die persönliche Ummeldung dem eUmzug vorziehen, können Sie gerne bei uns am Schalter vorbeikommen.
Bei einer persönlichen Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatschein (nur bei Schweizer/-innen)
- Reisepass oder Personalausweis (nur bei Ausländer/-innen)
- Ausländerausweis (nur bei Ausländer/-innen)
- Familienbüchlein (nur, wenn Sie verheiratet sind)
- Geburtsschein der Kinder
- Nachweis über die Krankenversicherung (Versicherungskarte oder aktuelle Police)
- Mietvertrag oder Einverständnis Eigentümer
Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein (nur bei Schweizer/-innen)
- Ausländerausweis (nur bei Ausländer/-innen)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 058 228 80 52 | noemi.gruber@balgach.ch |