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Die Schule wird obligatorisch

1831
Die liberale Verfassung von 1831 bringt viele Fortschritte. Schulkinder müssen fortan von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden, und der Schulbesuch wird obligatorisch. Manche Anliegen können im Kanton St. Gallen zunächst aber nicht durchgesetzt werden, so etwa das erklärte Ziel der Liberalen, die Schule von der Kirche zu trennen und das Schulsystem einheitlich, nicht mehr nach Konfessionen getrennt, zu organisieren. So wird der Kanton St. Gallen der einzige Kanton der Schweiz, in dem viele staatliche Institutionen doppelt vorhanden sind: Es gibt katholische und evangelische Justiz-, Verwaltungs- und Erziehungsorgane. Die Schulen werden von einem katholischen und einem evangelischen Erziehungsrat geleitet, die ihre Ansprüche und Ansichten jeweils ungeachtet des anderen durchsetzen.

Die neue Verfassung schreibt die Schulpflicht vor und legt vor allem einen Schulstoff fest, der sich nicht mehr an kirchlich-ideologischen Werten, sondern an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prinzipien orientiert. Das allein schon sorgt für Ärger in der ländlichen Bevölkerung, die ihre Kinder lieber nach den altbewährten Lehrmethoden unterrichtet haben will. Die Vorteile der liberalen Bildung werden auf dem Land erst nach und nach wahrgenommen. Dass die liberale Regierung die Hochschulbildung stark fördert, die Volksschule zunächst aber vernachlässigt, bleibt ebenfalls nicht unbemerkt.


Bild: Das Schulhaus Berg kurz nach der Fertigstellung.
Schulhaus Berg, Balgach