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Adressauskünfte

Wir erteilen berechtigten Stellen in begründeten Fällen Adressauskünfte über die Einwohnerinnen und Einwohner. Einfache Adressauskünfte werden ohne Interessensnachweis erteilt. Falls Sie zusätzlich zur Adresse weitere Angaben wie Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand, Zuzugs- oder Wegzugsort benötigen, ist ein Interessennachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Verlustschein des Betreibungsamtes, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.) erforderlich. Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig. 

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