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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird anhand der Steuerdaten ermittelt. Die Anpruchsberechtigten erhalten jeweils bis Ende Dezember ein Anmeldeformular. Dieses enthält alle Informationen für die Antragstellung. Wer bis anfangs Januar kein Anmeldeformular erhält, aber davon ausgeht, dass er Anspruch auf eine Verbilligung hat, kann die Prämienverbilligung einfach elektronisch unter www.svasg.ch/ipv-online beantragen.

Die Anmeldefrist ist jeweils  bis zum 31. März.

Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse Formulare und Merkblätter zu diesem Thema.

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