Kopfzeile

Inhalt

Auszahlung von Ausbildungsbeiträgen

wird auf der Homepage veröffentlicht
noch offen
9436 Balgach
26. Okt. 2024

Berechtigt zum Bezug eines Ausbildungsbeitrages sind Jugendliche bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit Wohnsitz in Balgach.

Jede Bezügerin und jeder Bezüger hat während höchstens 4 Jahren Anrecht auf eine Auszahlung. Die Bezugsjahre müssen nicht aufeinander folgend sein. Als Stichtag für die Bezugsberechtigung sowie für den Wohnsitz gilt der jeweilige publizierte Auszahlungstag.

Die Bezugsberechtigten müssen den Betrag persönlich am publizierten Ort abholen und einen gültigen Personalausweis sowie einen am Stichtag gültigen Studenten- oder Lehrlingsausweis vorweisen.

Weitere Informationen werden auf der Homepage veröffentlicht.

Kontakt

Ortsgemeinde Balgach
Gery Sutter
gery.sutter@ogbalgach.ch

Website