Von Balgach wegziehen
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich beim Einwohneramt oder via eUmzug abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Zudem bietet der Bund nützliche Informationen, damit bei einem Wegzug nichts vergessen geht.
Kontakt
Meldewesen (An- / Abmeldung / Umzug)
Das Wichtigste zum Meldewesen im Überblick
- Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
- Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
- Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
- Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
eUmzug
Unter folgendem Link können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.
Persönliche Meldung
Wenn Sie die persönliche Ummeldung dem eUmzug vorziehen, können Sie gerne bei uns am Schalter vorbeikommen.
Bei einer persönlichen Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatschein (nur bei Schweizer/-innen)
- Reisepass oder Personalausweis (nur bei Ausländer/-innen)
- Ausländerausweis (nur bei Ausländer/-innen)
- Familienbüchlein (nur, wenn Sie verheiratet sind)
- Geburtsschein der Kinder
- Nachweis über die Krankenversicherung (Versicherungskarte oder aktuelle Police)
- Mietvertrag oder Einverständnis Eigentümer
Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein (nur bei Schweizer/-innen)
- Ausländerausweis (nur bei Ausländer/-innen)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 80 52 | noemi.gruber@balgach.ch |