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Beglaubigungen

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z.B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Beglaubigung einer Unterschrift
Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Einwohneramt vorsprechen und unterschreiben. Bitte bringen Sie zusätzlich ein Ausweisdokument mit.

Beglaubigung einer Kopie
Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

Kosten:  
Beglaubigung einer Unterschrift CHF 20.00
Beglaubigung einer Abschrift oder Kopie  
          von 1-20 Stk. je CHF   1.00
          ab 20 Stk. pauschal CHF 20.00
          ab 60 Stk. pauschal CHF 40.00
          ab 100 Stk. pauschal CHF 50.00
          ab 200 Stk. pauschal CHF 75.00

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