Baubewilligungsverfahren
Sie planen das Erstellen, Ändern oder Umnutzen von Bauten und Anlagen? Diese Vorhaben sind bewilligungspflichtig. Die Bauverwaltung berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch die Bauverwaltung abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert.
Kontakt
Turnhallestrasse 1
9436 Balgach
Tel. 058 228 80 58
brigitte.benz@balgach.ch
Baubewilligungsverfahren
Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach dem kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG).
Die Bauverwaltung berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch die Bauverwaltung abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert.
Zugehörige Objekte
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Bau- und Liegenschaftsverwaltung | 058 228 80 58 | brigitte.benz@balgach.ch |