Sondernutzungsplan «Anker West» - Auflageverfahren
Der Gemeinderat Balgach hat am 16. Dezember 2024 resp. am 31. März 2025 in Anwendung von Art. 23 und Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erlassen:
- Sondernutzungsplan «Anker West»
Der Sondernutzungsplan «Anker West» liegt samt Erlass, den besonderen Vorschriften zum Sondernutzungsplan sowie dem Planungsbericht inkl. Beilagen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, das heisst vom Donnerstag, 10. April 2025, bis Freitag, 9. Mai 2025, im Eingangsbereich des Rathauses Balgach zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Unterlagen können zudem ab Auflagedatum auch online unter www.balgach.ch eingesehen werden.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebiets werden schriftlich benachrichtigt.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Unterlagen Sondernutzungplan Anker West (ZIP, 16.19 MB) | Download | 0 | Unterlagen Sondernutzungplan Anker West |