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Hochwasserschutzprojekt Dorfbach - Planverfahren

22. November 2024

Der Gemeinderat Balgach hat am 11. November 2024 in Anwendung von Art. 41 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 24 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) erlassen:

  • Wasserbauliche Massnahmen «Hochwasserschutzprojekt Dorfbach» mit den zugehörigen Unterlagen und Beitragsplan
  • Sondernutzungsplan Dorfbach Balgach (Festlegung Gewässerraum)

Rechtsmittel
Die oben aufgeführten Planerlasse und Projekte mit den dazugehörenden Unterlagen liegen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von dreissig Tagen, das heisst vom Freitag, 22. November 2024, bis Montag, 23. Dezember 2024, in der Gemeinderatskanzlei Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, öffentlich auf. Die Unterlagen können zudem ab Auflagedatum weiter unten im PDF-Format heruntergeladen und eingesehen werden.

Das Vorhaben wird während der öffentlichen Auflage im Gelände abgesteckt (Art. 26 WBG).

Allfällige Einsprachen gegen die Planerlasse und Projekte sowie gegen die Zulässigkeit der Enteignung (Art. 28 WBG) sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat bei der Einreichung einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer private Rechte abtreten muss, auf wessen Grundstück ein Gewässerraum, ein Gewässerabstand oder eine Baulinie ausgeschieden wird, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom allfälligen Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens.

Wer Beiträge leisten muss, wird gleichzeitig mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Beitragsplan in Kenntnis gesetzt (Art. 25 WBG). Die Einsprache gegen den Beitragsplan ist gesondert zu erheben. Sie richtet sich nach den Vorschriften über das Kostenverlegungsverfahren (Art. 28 WBG).

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb der Plangebiete des Sondernutzungsplans sowie diejenigen in einem weiteren Umkreis von 30 Meter ausserhalb der Plangebiete werden schriftlich benachrichtigt (Art. 41 Abs. 2 PBG).

Politische Gemeinde Balgach
Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Sondernutzungsplan Dorfbach (Festlegung Gewässerrraum) (ZIP, 6.11 MB) Download 0 Sondernutzungsplan Dorfbach (Festlegung Gewässerrraum)
Wirtschaftlichkeitsberechnung Dorfbach (ZIP, 28.15 MB) Download 1 Wirtschaftlichkeitsberechnung Dorfbach
Dossier Dorfbach (ZIP, 30.15 MB) Download 2 Dossier Dorfbach