Zustandekommen der stillen Wahl für das Gemeindepräsidium der politischen Gemeinde Balgach
Die Gemeinderatskanzlei Balgach hat die Erneuerungswahl für das Gemeindepräsidium am 9. August 2024 bekannt gemacht. Nachdem im ersten Wahlgang vom 22. September 2024 keine Kandidatin resp. kein Kandidat für das Gemeindepräsidium das absolute Mehr nach Art. 92 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGs 125.3; abgekürzt WAG) erreicht hat, ist ein zweiter Wahlgang nötig.
Die stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 30. September 2024, 11.30 Uhr, abgelaufen.
Die Gemeinderatskanzlei Balgach stellt fest:
- Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl für das Gemeindepräsidium ist eine einzige gültige Kandidatur vorgeschlagen worden.
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
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- Lüchinger Urs, Gmeinderstrasse 5, Balgach, Verkaufsleiter, die Mitte (neu)
- Die stille Wahl ist somit zustande gekommen.
- Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl entfällt.
Rechtsmittelbelehrung
Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 WAG i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG).