Sozialamt
Das Sozialamt befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Leistung finanzieller Sozialhilfe im Rahmen des Sozialhilfegesetzes, der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, der St. Gallischen Konferenz der Sozialhilfe KOS
- Beratung und Betreuung von Sozialhilfeempfängern
- Betreuung der zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlingen
Finanzielle Sozialhilfe wird von der Gemeinde Balgach gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden, sobald es die wirtschaftliche Situation erlaubt. Die Grundlage dazu stellt das kantonale Sozialhilfegesetz dar.
Das Verzeichnis der Sozialberatungsstellen im Kanton St. Gallen finden Sie unter folgendem Link.
Öffnungszeiten
Vormittag | Montag - Freitag | 08.00 - 11.30 Uhr |
Nachmittag | Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag - Donnerstag | 14.00 - 16.30 Uhr | |
Freitag | 14.00 - 16.00 Uhr |
Termine ausserhalb der Bürozeiten sind nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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