Abstimmungsergebnisse
Informationen
- Datum
- 8. Februar 2009
- Lokalität
- Gemeindehaus
- Kontakt
- Gemeinderatskanzlei
Eidgenössische Vorlagen
Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
- Beschreibung
- Die Europäische Union (EU) ist die mit Abstand wichtigste Wirtschaftsparternerin der Schweiz. Die Beziehungen zur EU sind in bilateralen Abkommen geregelt. Wichtig sind insbesondere die Wirtschaftsabkommen der Bilateralen I. Sie wurden im Jahr 2000 vom Volk mit grossem Mehr angenommen und haben sich bewährt.
Als Teil der Bilateralen I öffnet das Abkommen über die Personenfreizügigkeit schrittweise die Arbeitsmärkte und erleichtert die Wohnsitznahme von Schweizerinnen und Schweizern in der EU sowie von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in der Schweiz. Das Abkommen wurde auf sieben Jahre befristet. Jetzt geht es darum, ob es nach 2009 unbefristet weitergeführt und auf die beiden neuen EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien ausgedehnt werden soll. Bundesrat und Parlament befürworten dies. Gegen den entsprechenden Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen.
Die Personenfreizügigkeit ist vertraglich mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft: Wird sie nicht weitergeführt, fallen auch die übrigen Abkommen weg. Die Abstimmung entscheidet damit auch über die Fortsetzung der Bilateren I insgesamt. - Formulierung
- Wollen Sie den Bundebeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien annehhmen ?
Vorlagen
Vorlage
885
567
- Leer
- 1
- Stimmbeteiligung
- 54 %
- Ebene
- Bund
- Art
- -