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Abstimmung

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Datum
9. Juni 2013
Lokalität
Gemeindehaus
Kontakt
Gemeinderatskanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Dringliche Änderungen des Asylgesetzes

Angenommen
Beschreibung
Was wird geändert?

Asylsuchende können ihr Gesuch nicht mehr auf Schweizer Botschaften stellen. Sie haben zudem weniger Zeit, Beschwerde gegen den Entscheid einzulegen.
Verweigert jemand den Militärdienst, erhält er in der Schweiz nur noch Asyl, wenn er im Heimatland unverhältnismässig schwer dafür bestraft würde.
Der Bund kann Testphasen im Asylverfahren einführen und seine Gebäude ohne Bewilligung der Kantone oder Gemeinden in Asylunterkünfte umwandeln.
Asylsuchende, die den Ablauf des Verfahrens erheblich stören, können neu in besonderen Zentren untergebracht werden.


Argumente dafür

  • Man benötigt mehr Platz im Asylbereich. Mit der Vorlage kann der Bund innert kürzester Zeit zusätzliche Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.
  • Mit den Testphasen kann der Bund Neuerungen im komplizierten Asylverfahren zuerst im kleineren Rahmen testen und verbessern.
  • Nicht nur die Schweiz profitiert von kürzeren Verfahren. Da Asylsuchende schneller Gewissheit erhalten, profitieren auch sie.


Argumente dagegen

  • Der Umstand, dass man auf den Botschaften keine Asylgesuche mehr stellen kann, gefährdet die Asylsuchenden und hilft Schlepperbanden.
  • Die schärferen Regeln bezüglich Wehrdienstverweigerung verschlechtern die Situation von Flüchtlingen aus umkämpften Gebieten.
  • Die ungenaue Formulierung im Gesetz führt zu einer willkürlichen Zuteilung von Asylbewerbern in die besonderen Zentren.


Positionen

Ein "Ja" empfehlen: Bundesrat und Parlament, CVP, BDP, GLP, FDP und SVP
Ein "Nein" empfehlen: Grüne und SP
Formulierung
Der Bund erhält mehr Handlungsspielraum, um besser und schneller mit Asylgesuchen umgehen zu können.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 86,87 %
900
Nein-Stimmen 13,13 %
136
Leer
8
Stimmbeteiligung
36.8 %
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Volkswahl des Bundesrates"

Abgelehnt
Beschreibung
Was wird geändert?

Neu wählt das Volk die Bundesräte, anstatt wie bisher die Bundesversammlung.
Die Bundesräte wählen ihren Bundespräsidenten und Vizepräsidenten selbst.
Es müssen mindestens zwei Bundesräte aus dem französisch oder italienisch sprachigen Teil der Schweiz kommen.


Argumente dafür

  • Die Bundesräte sind direkt dem Volk verpflichtet. Sie können sich nicht erlauben Abstimmungsentscheide zu ignorieren und Initiativen nicht umzusetzen.
  • Es werden nur noch die fähigsten Kandidaten in den Bundesrat gewählt. Wenn sie schlecht sind oder nicht das halten, was sie Versprechen, wählt sie das Volk ab.
  • Die Initiative garantiert die angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten im Bundesrat.
  • Mit der Initiative gelten klare und faire Regeln für die Wahl des Bundesrates. Absprachen und parlamentarische Tricksereien sind nicht mehr möglich.


Argumente dagegen

  • Für das Volk ist es schwierig aufgrund von TV-Auftritten und Werbekampagnen zu beurteilen, welche Kandidaten am geeignetsten für den Bundesrat sind.
  • Es haben nur noch Kandidaten eine Chance, die entweder viel Geld oder eine starke Lobby hinter sich haben.
  • Bundesräte werden Vorlagen nur noch danach beurteilen, ob sie gut für eine Wiederwahl sind, da sie ständig im Wahlkampf stecken.
  • Die Initiative garantiert die sprachliche Vertretung nicht. Rätoromanisch und italienisch sprachige Kandidaten haben fast keine Chance auf das Bundesratsamt.


Positionen

Ein "Ja" empfehlen: SVP
Ein "Nein" empfehlen: Bundesrat & Parlament, CVP, FDP, Grüne, Grünliberale, SP
Formulierung
Die Initiative will, dass neu das Volk die Bundesräte wählt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 27,93 %
291
Nein-Stimmen 72,07 %
751
Leer
1
Stimmbeteiligung
36.8 %
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Gesetz über die St.Galler Pensionskasse

Angenommen
Beschreibung
Was wird geändert?

Zukünftig ist die Höhe der PK-Rente von der Höhe aller jemals einbezahlten Pensionsbeiträge (sog. Beitragsprimat) abhängig anstatt wie bisher vom letzten Einkommen (sog. Leistungsprimat). Zudem wird der Kanton ca. CHF 225 Mio. bezahlen, weil die PKs unterdeckt sind. Die Versicherten müssen max. CHF 75 Mio. zur Sanierung beisteuern (der PK-Abzug vom Lohn wird für ca. 5 Jahre ca. 1 Prozentpunkt höher). Die beiden einzelnen PKs des Kantons St.Gallen (für Staatsangestellte und Volksschullehrer) werden zusammengelegt. Die neue PK wird selbständig sein und nicht mehr dem Kanton unterstehen. Dies ist Vorschrift des Bundesgesetzes.


Argumente dafür

  • Die Versicherten müssen mit maximal CHF 75 Mio. einen kleineren Anteil der Sanierung tragen als der Kanton - also die Steuerzahler.
  • Der Beitragsprimat ist für die Arbeitnehmer sicherer, weil beim Leistungsprimat der letzte Lohn zählt. Wenn dieser aus irgendwelchen Gründen stark sinkt, sinkt auch die Rente enorm.
  • Beim Beitragsprimat ist es einfacher eine Überdeckung an die Versicherten auszubezahlen. Im Leistungsprimat ist die versicherte Leistung fix.


Argumente dagegen

  • Der Kanton müsste die Unterdeckung allein korrigieren. Denn bisher hat der Kanton ohne Mitbestimmung der Versicherten über die Pensionskasse entschieden.
  • Der Beitragsprimat geht von einer unrealistisch hohen Verzinsung aus. Mit einem tieferen Zins wäre die Unterdeckung noch höher. Deshalb sollte der Staat den Versicherten mehr helfen.
  • Beim Leistungsprimat muss der Arbeitgeber bei einer Unterdeckung die Sanierung mittragen, im Beitragsprimat nicht.
Formulierung
Die Pensionskassen (PK) des Kantons St.Gallen sollen saniert, effizienter gemacht und zudem ans Bundesgesetz angepasst werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,58 %
644
Nein-Stimmen 31,42 %
295
Leer
23
Stimmbeteiligung
33.9 %
Ebene
Kanton
Art
-