Abstimmung
Informationen
- Datum
- 25. November 2012
- Lokalität
- Gemeindehaus
- Kontakt
- Gemeinderatskanzlei
Eidgenössische Vorlagen
Änderung des Tierseuchengesetzes
- Beschreibung
- Was wird geändert?
- Das Bundesamt für Veterinärwesen fördert die Prävention gegen Tierseuchen durch Früherkennungs- und Überwachsungsprogramme.
- Der Bund erhält die gesetzliche Grundlage, Impfstoffe gegen Tierseuchen zu beschaffen und diese verbilligt oder gratis an die Tierhalter weiterzugeben. Zudem kann er Impfstoffbanken betreiben.
- Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge im Bereich der Tiergesundheit abschliessen.
- Der Hausierhandel mit Tieren wird verboten.
Argumente dafür
- Das Gesetz sichert eine bessere Prävention gegen Tierseuchen. Diese ist zum Schutz vor neuen Bedrohungen nötig.
- Das hohe Tiergesundheitsniveau in der Schweiz wird gesichert, was positiv für die Gesundheit und die Landwirtschaft ist.
- Die Vorlage sichert eine rasche Impfstoffversorgung, welche im Bedrohungsfall nötig ist.
- Das Verbot des Hausierhandels unterbindet unwürdigen Tierhandel.
Argumente dagegen
- Die Vorlage gibt dem Bund zu viel Macht. Die Eigenverantwortung der Tierhalter wird zu stark angegriffen.
- Durch die völkerrechtlichen Verträge kann fremdes Recht automatisch übernommen werden.
- Man konzentriert sich zu stark auf Impfstoffe während natürliche Behandlungen vernachlässigt werden. Impfungen können auch gesundheitsschädigend sein.
- Die Definition von Seuchen ist nicht klar genug geregelt.
Positionen
- Ein "Ja" empfehlen: Bundesrat und Parlament, Grüne, SP, CVP, BDP, GLP, FDP
- Ein "Nein" empfiehlt: SVP
- Formulierung
- Die Gesetzesrevision will dem Bund eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen ermöglichen.
Vorlagen
Vorlage
438
277
- Leer
- 4
- Stimmbeteiligung
- 25.4 %
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Beitritt zur Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal
- Beschreibung
- Was wird geändert?
- Das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal (in der Folge „Zentrum“) betreibt Forschung und Entwicklung in der Hochtechnologie. Unternehmen können Studien erstellen lassen.
- Der Kanton St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein unterstützen das Zentrum als Träger.
- Der Kanton St. Gallen bezahlt 2013 bis 2018 insgesamt maximal CHF 5.5 Mio. Ab 2018 bezahlt er jährlich maximal CHF 1.67 Mio.
Argumente dafür
- Langfristig wird es mehr Steuereinnahmen geben, weil der Kanton für Unternehmen attraktiver wird.
- Besonders kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) im Kanton werden leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger, weil sie Zugang zu den neuesten Technologien haben.
- Die Forschung erleichtert es, neue Unternehmen zu gründen.
Argumente dagegen
- Das Projekt erfordert Ausgaben. Diese belasten die bereits angespannte Finanzlage des Kantons zusätzlich.
- Die künftigen Steuereinnahmen sind nicht garantiert, weil die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft nicht sicher sind.
- Es gibt im Kanton heute schon für alle Unternehmen genügend Möglichkeiten, wettbewerbsfähiger und leistungsfähiger zu werden.
- Formulierung
- Der Kanton St. Gallen soll die regionale Wirtschaft mit einem neuen Technologie-Zentrum wettbewerbsfähiger machen.
Vorlagen
Vorlage
616
99
- Leer
- 2
- Stimmbeteiligung
- 25.3
- Ebene
- Kanton
- Art
- -