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Datum
25. November 2012
Lokalität
Gemeindehaus
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Gemeinderatskanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Änderung des Tierseuchengesetzes

Angenommen
Beschreibung
Was wird geändert?

  • Das Bundesamt für Veterinärwesen fördert die Prävention gegen Tierseuchen durch Früherkennungs- und Überwachsungsprogramme.
  • Der Bund erhält die gesetzliche Grundlage, Impfstoffe gegen Tierseuchen zu beschaffen und diese verbilligt oder gratis an die Tierhalter weiterzugeben. Zudem kann er Impfstoffbanken betreiben.
  • Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge im Bereich der Tiergesundheit abschliessen.
  • Der Hausierhandel mit Tieren wird verboten.


Argumente dafür

  • Das Gesetz sichert eine bessere Prävention gegen Tierseuchen. Diese ist zum Schutz vor neuen Bedrohungen nötig.
  • Das hohe Tiergesundheitsniveau in der Schweiz wird gesichert, was positiv für die Gesundheit und die Landwirtschaft ist.
  • Die Vorlage sichert eine rasche Impfstoffversorgung, welche im Bedrohungsfall nötig ist.
  • Das Verbot des Hausierhandels unterbindet unwürdigen Tierhandel.


Argumente dagegen

  • Die Vorlage gibt dem Bund zu viel Macht. Die Eigenverantwortung der Tierhalter wird zu stark angegriffen.
  • Durch die völkerrechtlichen Verträge kann fremdes Recht automatisch übernommen werden.
  • Man konzentriert sich zu stark auf Impfstoffe während natürliche Behandlungen vernachlässigt werden. Impfungen können auch gesundheitsschädigend sein.
  • Die Definition von Seuchen ist nicht klar genug geregelt.


Positionen

  • Ein "Ja" empfehlen: Bundesrat und Parlament, Grüne, SP, CVP, BDP, GLP, FDP
  • Ein "Nein" empfiehlt: SVP
Formulierung
Die Gesetzesrevision will dem Bund eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen ermöglichen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 61,26 %
438
Nein-Stimmen 38,74 %
277
Leer
4
Stimmbeteiligung
25.4 %
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Beitritt zur Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal

Angenommen
Beschreibung
Was wird geändert?

  • Das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal (in der Folge „Zentrum“) betreibt Forschung und Entwicklung in der Hochtechnologie. Unternehmen können Studien erstellen lassen.
  • Der Kanton St. Gallen und das Fürstentum Liechtenstein unterstützen das Zentrum als Träger.
  • Der Kanton St. Gallen bezahlt 2013 bis 2018 insgesamt maximal CHF 5.5 Mio. Ab 2018 bezahlt er jährlich maximal CHF 1.67 Mio.


Argumente dafür

  • Langfristig wird es mehr Steuereinnahmen geben, weil der Kanton für Unternehmen attraktiver wird.
  • Besonders kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) im Kanton werden leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger, weil sie Zugang zu den neuesten Technologien haben.
  • Die Forschung erleichtert es, neue Unternehmen zu gründen.


Argumente dagegen

  • Das Projekt erfordert Ausgaben. Diese belasten die bereits angespannte Finanzlage des Kantons zusätzlich.
  • Die künftigen Steuereinnahmen sind nicht garantiert, weil die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft nicht sicher sind.
  • Es gibt im Kanton heute schon für alle Unternehmen genügend Möglichkeiten, wettbewerbsfähiger und leistungsfähiger zu werden.
Formulierung
Der Kanton St. Gallen soll die regionale Wirtschaft mit einem neuen Technologie-Zentrum wettbewerbsfähiger machen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 86,15 %
616
Nein-Stimmen 13,85 %
99
Leer
2
Stimmbeteiligung
25.3
Ebene
Kanton
Art
-