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Pflegefinanzierung

Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wurde dadurch die Situation vieler pflegebedürftiger Personen verbessert, zum anderen wird die obligatorische Krankenversicherung finanziell nicht zusätzlich belastet.

Der Pflegeleistungskatalog ist gleich geblieben, lediglich die Finanzierung der Pflege hat sich durch die Neuordnung verändert. Die obligatorische Krankenversicherung hat einen für die ganze Schweiz einheitlich festgelegten Beitrag an die Pflegekosten zu leisten. Bewohnerinnen und Bewohner haben selbst nur noch einen begrenzten Anteil der Pflegekosten zu bezahlen. Die restlichen Pflegekosten werden vom Staat finanziert. Betreuungs- und Aufenthaltskosten werden vom Bewohner selbst oder über die Ergänzungsleistungen bezahlt.

Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse Formulare und Merkblätter zu diesem Thema.

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